Tipps zur Anwendung von Barcodes
Hier ein paar Dos und Don’ts zur Anwendung von Strichcodes:
![]() 100% normal ![]() 80% minimal |
1. Vergrößern und Verkleinern Von der 100-%-Größe (etwa 33 * 25 mm) darf proportional bis auf 200% vergrößert und bis auf 85% verkleinert werden. 80% geht auch noch, darf aber auf keinen Fall unterschritten werden (es besteht noch die Möglichkeit des Beschnitts von oben, diehe Punkt 3.). Generell ist vergrößern besser als verkleinern. |
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![]() Guter Kontrast ![]() Schlechter Kontrast |
2. Farbe / Kontrast Am besten ist folgende Farbwahl: Schwarz für die Balken, Weiß für den Hintergrund. Eine andere Farbgebung ist erlaubt (jedoch nicht empfohlen), solange der Kontrast groß genug ist. Die Balken müssen immer dunkler sein als der Hintergrund. |
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![]() Beschnitt von oben Verzerrt ![]() Produktedesign à la Aldi |
3. Beschneiden von oben Balkencodes dürfen von oben her beschnitten werden, damit der Code schmaler (= weniger hoch) wird. Die Strichhöhe von 10 mm sollte jedoch nicht unterschritten werden. Im Extremfall kann der Code auch nur 5 mm hoch sein, z.b. auf Bleistiften etc. Das Laser-Lesegerät dürfte jedoch hier eher Mühe haben. Es ist besser, wenn der Barcode nicht verzerrt wird (unproportional vergrößert/verkleinert). Die Barcodes dürfen nach oben verlängert und ins Verpackungsdesign eingebaut werden (wie z.B. Aldi es praktiziert, wo Strichcodes teilweise um die ganze Verpackung herum gehen).
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4. Druckqualität Die Druckqualität muss gut sein. Sobald Unschärfen entstehen, fangen die Probleme an. Diese Gefahr besteht vor allem bei eingefärbten Codes, wenn nicht ganz registergetreu gedruckt wird. Einen Praxistest können sie in jedem Geschäft mit Scannerkasse machen. Sobald es piepst, hat der Laser den Code erkannt, jedoch nicht das Produkt, denn dieses ist ja nicht im Sortiment des Ladens vorhanden, d.h. nicht im Kassensystem erfasst. Es dürfte also beim Test zu einer «Artikel-nicht-gefunden»-Fehlermeldung kommen. Der Code als solches wurde jedoch erfolgreich erkannt. Ein Problem ist angesagt, wenn das Kassensystem überhaupt keine Meldung ausgibt, d.h. den Code nicht erkennen kann. |
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